Im Interesse einer möglichst reibungslosen Platzbelegung ist eine verbindliche Platzreservierung nur durch schriftliche Eintragung im Platzbelegungsplan möglich. Als Ausnahme hiervon gelten nur Turniere, Clubmeisterschaften, Forderungsspiele, der Trainerplatz und sonstige, vom Vorstand besonders bekannt gegebene Platzbelegungen.
Im Einzelnen gelten folgende Regeln:
1. Eintragungsberechtigt sind Mitglieder der verschiedenen Beitragsarten, die
– den Beitrag gezahlt haben
– und persönlich vor der Platzreservierung bis zum Spielbeginn auf dem Clubgelände anwesend sind
– und nicht bereits für ein anderes Spiel eingetragen oder an einem anderen Spiel beteiligt sind.
2. Eine bereits vorgenommene Reservierung wird ungültig, wenn eine der genannten Eintragungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr gegeben ist. Die entsprechende Spielzeit kann dann sofort von jedem Mitglied durch Neueintragung in Anspruch genommen werden.
3. Jede Eintragung muß leserlich mit Vor- und Zunamen erfolgen. Für Einzel ist die Eintragung von 2 Spielern, für Doppel die Eintragung von mindestens 3 Spielern erforderlich.
4. Die Spieldauer beträgt für Einzel maximal 1 Stunde, für Doppel maximal 1 ½ Stunden. Die für die vorgesehene Spielzeit benötigten Eintragungsfelder sind zu entwerten (bei Einzel = 2 Felder, bei Doppel = 3 Felder). Nicht entwertete Felder gelten als unbelegt. Die Reservierung wird ungültig, wenn der Platz nicht pünktlich in Anspruch genommen wird.
5. Der Spielbeginn ist zu jeder halben und vollen Stunde möglich. In der Spieldauer ist die Zeit für die Platzpflege enthalten, für die im Normalfall 10 Minuten vorgesehen ist:
– Die Spieler, die das Spiel beendet haben, ziehen den Platz ab und säubern die Linien
– Die nachfolgenden Spieler wässern den Platz intensiv einschließlich Umrandung und Ecken.
6. Die Weitergabe von reservierten Plätzen an andere Spieler ist nicht zulässig. Der Austausch eines Spielers ist nur bei Doppelspiel möglich.
Falls eine Platzbelegung nicht wie eingetragen zustande kommt, wird die betreffende Reservierung ungültig.
Die Streichung einer Spielpartei (Einzel oder Doppel) hat die Annullierung der gesamten Eintragung zur Folge.
7. Bei Ausfall oder Unterbrechung durch Regen o.ä. bleiben alle Reservierungen bestehen. Eine Verschiebung der Platzbelegung ist nicht möglich.
8. Platzbelegung unter Eintrag in eine Uhrzeit im Anschluß an Turniere, Forderungsspiele o.ä. erfolgt auf Risiko der Eintragenden. Falls die entsprechenden Spiele nicht rechtzeitig zu Ende kommen, geht die Zeit von der vorgenommenen Reservierung ab, bzw. die Reservierung wird ersatzlos ungültig.
9. Die Turniertermine sind dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen. Dort werden die Platzfelder auf der Eintragungsliste mit „Turnier“ entwertet.
Forderungsspiele müssen wie normale Spiele eingetragen und unter der Spielpaarung mit dem Zusatz „Forderung“ versehen werden, da das Spiel länger als 1 Stunde dauern kann. Die Streichung einer bereits vorgenommenen Eintragung zugunsten von Forderungsspielen ist nicht möglich.
10. Platzordnung
Platz 1-6 = aktive Mitglieder. Jugendliche nur bis 16.00 Uhr (nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen)
Platz 7 = Jugendplatz. Ist der Platz frei, können Erwachsene spielen, müssen ihn aber bei Erscheinen Jugendlicher sofort nach der Platzpflege räumen.
Platz 8 = Trainer/Jugendplatz. Dieser Platz steht außerhalb der bekannt gemachten Trainerzeiten den Jugendlichen zur Verfügung. Erwachsene wie bei Platz 7, können jedoch das eingetragene und angefangene Spiel zu Ende führen.
Platz 5-8 = Sonderregelung Erwachsene und Jugendliche. Auf den Plätzen 5 und 6 können auch Erwachsene mit Jugendlichen, auf den Plätzen 7 und 8 auch Jugendliche mit Erwachsenen spielen. Bei verstärktem Spielerandrang kann der Vorstand diese Regelung kurzfristig und vorübergehend außer Kraft setzen.
11. Sonstige Regelungen:
Teilnehmer an Mannschaftswettbewerben, sowohl auf dem Clubgelände als auch auf fremden Plätzen, sind für den gleichen Tag nicht mehr spielberechtigt, es sei denn Plätze stehen frei.
Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden der Bereichsleiter Tennisanlage bzw. vom Vorstand bestimmte Aufsichtspersonen (z. B. der Platzwart).
Mitglieder sind nicht berechtigt, dem Platzwart Anweisungen zu erteilen. Für Wünsche oder Beanstandungen ist ausschließlich der Vorstand zuständig.
Wegen der Unfallgefahr sind Kleinkinder unbedingt von den Tennisplätzen fernzuhalten. Darüber hinaus ist das Mitbringen von Hunden auf den Tennisplätzen nicht gestattet.
Es darf nur mit für Sandplätze geeigneten Tennisschuhen gespielt werden.